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  Kauf auf Rechnung

Verpackungsverordnung

LIZENZIERUNG FÜR VERKAUFSVERPACKUNGEN

Gemäß der 5. Novelle der Verpackungsverordnung, welche 2008 in Kraft getreten ist, haben Sie sich zur Gewährleistung der flächendeckenden Rücknahme der Verkaufsverpackungen an einem oder mehreren Dual-Systemen zu beteiligen, sofern Sie (als Hersteller und / oder Vertreiber) die mit Ware befüllten Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, erstmals in den Verkehr bringen. Ferner sind Sie in der Pflicht, jährlich bis zum 1. Mai eines Kalenderjahres eine Vollständigkeitserklärung auf Verlangen der zuständigen Behörde abzugeben sowie zu hinterlegen.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit der Verpackungsverordnung auseinander zu setzen, um auf Verlangen der Behörde die Erfüllung Ihrer Pflichten nachweisen zu können. Das spart Ihnen böse Überraschungen sowie unnötigen Aufwand und weitere Kosten.

Auf Wunsch bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem Partner, dem Dual-System Zentek, eine auf Ihren Bedarf abgestimmte, günstige Lösung an. Anhand Ihrer Vorgaben wird individuell für Sie ein Paket für die Verpackungsentsorgung geschnürt, welches unkompliziert und schnell ist. Damit sind Sie auf der sicheren Seite und gewinnen wieder Zeit für die wichtigeren Dinge. Die Lizenzierung können Sie dann einfach anhand einer Lizenzierungsnummer nachweisen.

In zwei Schritten können Sie die Lizenzierung abschließen:

  1. Jährliche Menge der zu verwendeten Verpackungen ermitteln
  2. Die Menge bei einem Dual-System lizenzieren


Eine Kostenkalkulation für die Lizensierung Ihrer Verkaufsverpackungen können Sie mit nur wenigen Klicks selber erstellen. Zentek bietet hierfür auch benutzerfreundliche Online-Lösungen an. Eine unverbindlichen Kalkulation können Sie über folgenden Link vornehmen: https://www.zmart24.de/bestellen/verkaufsverpackung

Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite, nicht nur beim Thema Verpackungsverordnung. Sollten Sie Fragen haben, beraten wir Sie gerne persönlich unter 04193 - 980 55 - 0, Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr, Freitag bis 14:00 Uhr.

Hinweis:

Bei den Informationen, die wir Ihnen hiermit zur Verfügung stellen, handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung unseres Erkenntnisstandes. Hierin enthalten sind lediglich erste Hinweise, wir erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine fachkundige Beratung kann hierdurch nicht ersetzt werden. Obwohl diese Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

 

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